09.05.2014, Heike Engel-Veith
Körperschaftsteuer: Abzugsverbot für Gewerbesteuer ist verfassungsgemäß (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass das Verbot, die Gewerbesteuerlast von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abzuziehen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BGH, Urteil v. 16.1.2014 - I R 21/12; veröffentlicht am 7.5.2014).
Hintergrund: Die Gewerbesteuer ist ihrer Natur nach eine Betriebsausgabe und mindert deshalb den Gewinn z.B. einer Kapitalgesellschaft. Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 hat der Gesetzgeber jedoch in § 4 Abs. 5b EStG angeordnet, dass die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe ist. Sie darf infolgedessen seit 2008 bei der Ermittlung des zu versteuernden Gewinns nicht mehr gewinnmindernd (und damit steuermindernd) berücksichtigt werden.