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In Italien dürfen nur noch Geimpfte oder Getestete arbeiten

Gerüchte über entsprechende Gesetzesvorhaben gibt es bereits vielerorts. Nun macht Italien den Anfang: Ab dem 15.10.2021 dürfen sowohl im öffentlichen, als auch im privaten Sektor nur noch Geimpfte und negativ Getestete beschäftigt werden. Die Kosten für die Tests werden zwar „gedeckelt“, sind aber von den Beschäftigten selbst zu zahlen.

Italien weitet seine Impfpflicht mithin aus. Eine solche galt bereits z.b. für Lehrkräfte. Die Zielrichtung ist klar. Die Quote der „Durchgeimpften“ – die aktuell im Übrigen mehr als 10 % höher liegt als in Deutschland – soll weiter erhöht werden.

Es ist davon auszugehen, dass weitere Länder folgen werden. So besteht z.B. auch in Frankreich, Großbritannien und Griechenland in bestimmten Branchen bereits eine Impflicht.

In Deutschland existiert aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Impfung gegen COVID-19. Auch auf Grund einer arbeitgeberseitigen Weisung sind Beschäftigte nicht verpflichtet, sich impfen zu lassen. Wird Ungeimpften die Ausübung der Arbeit durch das Unternehmen untersagt, dürfte in der Regel gleichwohl ein Anspruch auf Zahlung von Gehalt bestehen.

Es bleibt allerdings abzuwarten, ob nicht auch in Deutschland demnächst Maßnahmen ergriffen werden, um das deutlich erlahmende Impftempo wieder zu erhöhen.

Die Kanzlei Maurer – Kollegen aus Mainz berät Sie gerne hinsichtlich sämtlicher Fragen des Arbeitsrechts, gerade auch im Zusammenhang mit Corona. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.