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ARBEITSRECHT

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstüzt Unternehmen UND Arbeitnehmer auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Dabei sind wir grundsätzlich bestrebt, einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten herbeizuführen. Dies umso mehr, als es sich beim Arbeitsrecht um eine häufig emotionsgeladene Thematik handelt und Streitigkeiten Zeit und damit Geld kosten. Sollte eine Verständigung jedoch nicht möglich sein, setzen wir uns kompetent und entschlossen für die Interessen unserer Mandantschaft ein und vertreten diese selbstverständlich auch gerichtlich in sämtlichen Instanzen.

Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir die Blickwinkel aller Beteiligten und deren jeweilige Strategien kennen und unser Handeln danach ausrichten können.

Die Rechtsprechung zum Thema Arbeitsvertrag ist ständig in Bewegung. Kaum ein Bereich des Arbeitsrechts unterliegt einer derart steten Entwicklung und Veränderung. Das betrifft Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Ausschlussfristen, Direktions-/Weisungsrecht, Überstunden und deren Vergütung, Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zielvereinbarungen und vieles mehr.
Die Bedeutung eines „guten“ Arbeitsvertrages wird allerdings regelmäßig unterschätzt, da dieser nur im Streitfall – zumeist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – auf die Probe gestellt wird. Häufig erweisen sich Formulierungen – etwa in Musterverträgen aus dem Internet – dann als unzulässig. Dies geht in aller Regel zu Lasten des Arbeitgebers und kann zu erheblichen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers (z.B. Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen) führen.

MAURER · KOLLEGEN unterstützt Arbeitgeber bei der Formulierung von Arbeitsverträgen, die sowohl deren Interessen und der Situation im Unternehmen gerecht werden, als auch der aktuellen Rechtsprechung, bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Selbstverständlich prüfen wir Arbeitsverträge aber auch auf Wunsch des Arbeitnehmers und ermitteln, ob dieser möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann.

Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei legen wir Wert auf eine umfassende, vollständige und endgültige Klärung sämtlicher Streitpunkte (Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Abfindung, Resturlaub und mehr) und eine „saubere“ Trennung.

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich gerade für Arbeitnehmer um ein einschneidendes Erlebnis. In der Regel bedroht die Kündigung die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmer und deren Familien.
MAURER · KOLLEGEN zeigt Möglichkeiten auf, gegen eine Kündigung anzugehen (Kündigungsschutzklage), das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten.

Umgekehrt sehen Arbeitgeber sich mit einer fast unüberschaubaren Anzahl an Regelungen und einer äußerst rigiden Rechtsprechung in Bezug auf die Entlassung von Mitarbeitern konfrontiert. Gerade für den juristischen Laien ist es nahezu unmöglich, die Wirksamkeit einer Kündigung im Vorfeld einzuschätzen. Häufig scheitern Kündigungen zudem an der unterlassenen oder fehlerhaften Einbeziehung von Betriebsrat, Personalrat oder Integrationsamt oder an der Versäumnis von Ausschlussfristen. Wir beraten daher Arbeitgeber hinsichtlich der Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung (Schriftform, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund und mehr). Gegebenenfalls zeigen wir alternative Wege auf, sich von einem Mitarbeiter zu trennen.

Muss dem Urlaubsantrag vom Arbeitnehmer stattgegeben werden? Wie viele Tage Urlaub stehen dem Mitarbeiter noch zu? Muss Resturlaub aus Vorjahren noch gewährt werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist Urlaub abzugelten und welche Vergütungsbestandteile fließen in die Berechnung von Urlaubsentgelt mit ein? Das Thema Urlaub bewegt wie kaum ein anderes. Nicht selten entbrennt schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Streit über Urlaubsfragen und ein zuvor gutes Arbeitsklima wird belastet. Um dem vorzubeugen, berät MAURER · KOLLEGEN Arbeitgeber schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags zu einer klaren und verständlichen Formulierung von Urlaubsregelungen. Sollten sich Differenzen dennoch nicht vermeiden lassen, prüfen wir sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer bestehende Urlaubsansprüche und wirken auf eine Lösung hin, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben in Bezug auf die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit, einzuhaltende Ruhezeiten, Pausen, Sonntags- und Feiertagsarbeit.
Außerdem enthalten Arbeitsverträge in aller Regel eindeutige Vereinbarungen zur geschuldeten Arbeitszeit und deren Verteilung. Dennoch werden in kaum einem anderen Land der Welt so viele Überstunden geleistet, wie in Deutschland. Dies nicht selten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben und vertragliche Vereinbarungen. Stressbedingte Erkrankungen („Burnout“) nehmen dadurch rapide zu. Auseinandersetzungen über die Leistung und Vergütung von Überstunden sind an der Tagesordnung. Den meisten Arbeitgebern sind zudem die Risiken im Falle einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht nicht bewusst. MAURER · KOLLEGEN berät Arbeitnehmer in Bezug auf ihre Pflicht zur Leistung von Überstunden, das Recht zur Ablehnung von Überstunden und Ansprüche auf Vergütung von Überstunden. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Formulierung von Arbeitszeit- und Überstundenregelungen sowie bei der Verteidigung gegen unberechtigte Vergütungsforderungen. Auch begleiten wir regelmäßig die Installierung von flexiblen Arbeitszeitmodellen (vor allem Gleitzeit) und beraten zur Vermeidung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz.
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