ARBEITSRECHT
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Unternehmen UND Arbeitnehmende auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen.
Wir beraten und vertreten Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei sind wir grundsätzlich bestrebt, einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten herbeizuführen. Dies umso mehr, als es sich beim Arbeitsrecht um eine häufig emotionsgeladene Thematik handelt und Streitigkeiten Zeit und damit Geld kosten. Sollte eine Verständigung jedoch nicht möglich sein, setzen wir uns kompetent und entschlossen für die Interessen unserer Mandantschaft ein und vertreten diese selbstverständlich auch gerichtlich in sämtlichen Instanzen.
Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir die Blickwinkel aller Beteiligten und deren jeweilige Strategien kennen und unser Handeln danach ausrichten können.