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ARBEITSRECHT

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Unternehmen UND Arbeitnehmende auf der Suche nach einvernehmlichen Lösungen.

Wir beraten und vertreten Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Dabei sind wir grundsätzlich bestrebt, einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten herbeizuführen. Dies umso mehr, als es sich beim Arbeitsrecht um eine häufig emotionsgeladene Thematik handelt und Streitigkeiten Zeit und damit Geld kosten. Sollte eine Verständigung jedoch nicht möglich sein, setzen wir uns kompetent und entschlossen für die Interessen unserer Mandantschaft ein und vertreten diese selbstverständlich auch gerichtlich in sämtlichen Instanzen.

Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir die Blickwinkel aller Beteiligten und deren jeweilige Strategien kennen und unser Handeln danach ausrichten können.

Die Rechtsprechung zum Thema Arbeitsvertrag ist ständig in Bewegung. Kaum ein Bereich des Arbeitsrechts verändert sich so schnell. Das betrifft Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Ausschlussfristen, Direktions-/Weisungsrecht, Überstunden und deren Vergütung, Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zielvereinbarungen und vieles mehr.

Die Bedeutung eines „guten“ Arbeitsvertrages wird allerdings regelmäßig unterschätzt, da dieser nur im Streitfall – zumeist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – auf die Probe gestellt wird. Häufig erweisen sich Formulierungen – etwa in Musterverträgen aus dem Internet – dann als unzulässig. Dies geht in aller Regel zu Lasten der Arbeitgebenden und kann zu erheblichen Zahlungsansprüchen der Mitarbeitenden (z.B. Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen) führen.

MAURER · KOLLEGEN unterstützt Arbeitgebende bei der Formulierung von Arbeitsverträgen, die sowohl deren Interessen und der Situation im Unternehmen gerecht werden, als auch der jeweils aktuellen Rechtsprechung entsprechen.

Selbstverständlich prüfen wir Arbeitsverträge aber auch auf Wunsch der Arbeitnehmenden und ermitteln, ob dieser möglicherweise Ansprüche geltend machen können.

Die Gestaltung von Aufhebungsverträgen zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei legen wir Wert auf eine umfassende, vollständige und endgültige Klärung sämtlicher Streitpunkte (Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Gehaltsfortzahlung, Abfindung, Resturlaub und mehr) und eine „saubere“ Trennung.

Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich gerade für Arbeitnehmende um ein einschneidendes Ereignis. Häufig bedroht die Kündigung die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmenden und deren Familien. MAURER · KOLLEGEN zeigt Möglichkeiten auf, Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu erheben und das Arbeitsverhältnis oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erhalten.

Umgekehrt sehen Arbeitgebende sich mit einer fast unüberschaubaren Anzahl an gesetzlichen Regelungen und einer äußerst strengen Rechtsprechung konfrontiert. Gerade für den juristischen Laien ist es nahezu unmöglich, die Wirksamkeit einer Kündigung im Vorfeld einzuschätzen. Häufig scheitern Kündigungen auch an der unterlassenen oder fehlerhaften Einbeziehung von Betriebsrat, Personalrat oder Integrationsamt oder an der Versäumung von Ausschlussfristen. Wir beraten Arbeitgebende daher hinsichtlich der Voraussetzungen einer Kündigung (Schriftform, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund und mehr). Gegebenenfalls zeigen wir alternative Wege auf, sich von Mitarbeitenden zu trennen.

Muss dem Urlaubsantrag stattgegeben werden? Wie viele Tage Urlaub stehen dem Mitarbeitenden noch zu? Muss Resturlaub aus Vorjahren noch gewährt werden? Unter welchen Voraussetzungen muss Urlaub ausbezahlt werden (Urlaubsabgeltung) und welche Vergütungsbestandteile fließen in die Berechnung von Urlaubsentgelt mit ein?

Das Thema Urlaub bewegt wie kaum ein anderes. Nicht selten entbrennt schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Streit hierüber und ein zuvor gutes Arbeitsklima wird belastet.

Um dem vorzubeugen, berät MAURER · KOLLEGEN Arbeitgebende schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags zu einer klaren und verständlichen Formulierung von Urlaubsregelungen.

Sollten sich Differenzen dennoch nicht vermeiden lassen, prüfen wir sowohl für Arbeitgebende, als auch für Arbeitnehmende bestehende Urlaubsansprüche und wirken auf eine Lösung hin, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.

Das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben in Bezug auf die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit, einzuhaltende Ruhezeiten, Pausen, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Außerdem enthalten Arbeitsverträge in aller Regel eindeutige Vereinbarungen zur geschuldeten Arbeitszeit und deren Verteilung.

Dennoch werden in kaum einem anderen Land der Welt so viele Überstunden geleistet, wie in Deutschland. Häufig unter Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben und vertragliche Vereinbarungen. Stressbedingte Erkrankungen („Burnout“) nehmen dadurch rapide zu. Auseinandersetzungen über die Leistung und Vergütung von Überstunden sind an der Tagesordnung. Den meisten Arbeitgebenden sind zudem die Risiken im Falle einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht nicht bewusst.

MAURER · KOLLEGEN berät Arbeitnehmende in Bezug auf ihre Pflicht zur Leistung von Überstunden, das Recht zur Ablehnung von Überstunden und Ansprüche auf Vergütung von Überstunden.

Arbeitgebende unterstützen wir bei der richtigen Formulierung des Arbeitsvertrags sowie bei der Verteidigung gegen unberechtigte Vergütungsforderungen. Auch begleiten wir regelmäßig die Installierung von flexiblen Arbeitszeitmodellen (vor allem Gleitzeit) und beraten zur Vermeidung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz.