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PRÜFUNGSBEREICH

Für den Außenauftritt bei Banken und Geschäftspartnern ist der geprüfte Jahresabschluss die Visitenkarte des Unternehmens. Im inneren, unternehmerischen Bereich sind die Informationen aus einer sorgfältigen Prüfung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses unersetzlich. Ob Fremdkapitalgeber, Geschäftspartner oder andere Entscheidungsträger: Alle erwarten verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens.

Mit der Wirtschaftsprüfung, analysieren wir als MAURER · KOLLEGEN das Finanzgebaren unserer Mandanten.

MAURER · KOLLEGEN führt alle für Sie erforderlichen Prüfungen mit Ihnen gemeinsam durch.
Anders als die Jahresabschlussprüfungen, fallen die Sonderprüfungen zeitlich unregelmäßig oder einmalig an und werden anlassabhängig vorgenommen. Diese Prüfungen sind teils gesetzlich vorgeschrieben (Gründungsprüfung bei Aktiengesellschaften, MaBV-Prüfung), teils freiwillig (Sanierungsprüfungen).
Unser Prüfungsteam mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und ausgebildetem Fachpersonal übernimmt Sonderprüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, dem Umwandlungsgesetz, Sachgründungs- und Nachgründungsprüfungen, Mittelverwendungsprüfungen nach dem Stiftungsrecht, Sonderprüfungen für den „Grünen Punkt“ und andere mögliche freiwillige Sonderprüfungen.

Das objektive Urteil externer Prüfer macht Ihre Rechnungslegung verlässlich.
Ob Fremdkapitalgeber, Geschäftspartner und andere Entscheidungsträger, sie alle erwarten verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens. Mit einer Wirtschaftsprüfung prüfen wir, ob die Finanzberichterstellung Ihres Unternehmens nach den geltenden Rechnungslegungsnormen erfolgte und mit einer Unternehmensfortführung gerechnet werden kann. In der Praxis erfolgt eine Überprüfung der Buchhaltung, Bilanzierung und Bewertung auf formale und sachliche Korrektheit.