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Altes Thema, aktuelle Entscheidung – Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt:

Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf eine Schlussformel im Zeugnis, d.h. einen Satz, der Bedauern über das Ausscheiden und gute Wünsche für die private wie berufliche Zukunft zum Ausdruck bringt.

Eine solche Formel trägt nichts bzw. nur sehr wenig dazu bei, den eigentlichen Zweck eines Zeugnisses, nämlich das Schaffen einer Beurteilungsgrundlage für den neuen Arbeitgeber, zu erreichen.

Im Prinzip bringt die Entscheidung wenig Neues. Dennoch ist gerade dieser Punkt immer wieder Anlass für juristische Auseinandersetzungen.

Die Kanzlei Maurer-Kollegen in Mainz berät Sie gerne zu sämtlichen Fragen des Zeugnisrechts sowie des Arbeitsrechts im Allgemeinen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.