ERBRECHT
Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht vereinen wir ALLE einschlägigen Rechtsgebiete, um einen reibungslosen Vermögens- und Rechtsübergang zu gewährleisten.
Das Erbrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB und regelt umfassend die Rechts- und Vermögensnachfolge nach dem Tod eines Menschen. Je komplexer die Vermögensstruktur oder die Familienverhältnisse, desto schwieriger wird eine letztwillige Verfügung, da nicht selten auch das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht und insbesondere das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zu beachten und miteinander in Einklang zu bringen sind.
