ERBRECHT
Als Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht vereinen wir ALLE einschlägigen Rechtsgebiete, um einen reibungslosen Vermögens- und Rechtsübergang zu gewährleisten.
Das Erbrecht ist ein Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB und regelt umfassend die Rechts- und Vermögensnachfolge nach dem Tod eines Menschen. Je komplexer die Vermögensstruktur oder die Familienverhältnisse, desto schwieriger wird eine letztwillige Verfügung, da nicht selten auch das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht und insbesondere das Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht zu beachten und miteinander in Einklang zu bringen sind.
Wurden Abkömmlinge, Ehegatten oder – sofern solche nicht existieren – die Eltern enterbt, haben sie regelmäßig einen Anspruch auf Zahlung des Pflichtteils.
Um diesen durchsetzen zu können, muss zunächst der Bestand des Nachlasses geklärt werden. Von größter Bedeutung sind zudem Schenkungen des/der Verstorbenen, welche einen Pflichtteilsergänzungsanspruch der enterbten Personen auslösen können. Außerdem ist zu prüfen, inwieweit letztere sich Zuwendungen anrechnen lassen müssen, welche sie selbst von dem/der Verstorbenen erhalten haben. Zu guter Letzt sind die Ansprüche zu berechnen und zu erfüllen.
All dies geht mit hohem Rechercheaufwand einher und ist rechtlich u.U überaus komplex. Fallstricke und auch einzuhaltende Fristen gibt es etliche. Daher beraten wir Erben ebenso wie Pflichtteilsberechtigte zu Auskunftsansprüchen und der Geltendmachung bzw. Abwehr von Zahlungsforderungen.
Aber wie ist diese zu behandeln? Wer kümmert sich um die Verbindlichkeiten, das Grundstück oder die Konten? Wie kommen einzelne Miterben an Informationen über den Nachlass? Und wie erhalten einzelne Miterben ihren Anteil an selbigem?
Wohl kaum eine Gemeinschaft bietet soviel Anlass für Streit. Neben wirtschaftlichen Fragen spielen regelmäßig auch über Jahrzehnte angestaute Emotionen eine große Rolle. Lösungen werden hierdurch erschwert, juristische Auseinandersetzungen könne über Jahre schwelen.
Auch wenn wir nur einzelne Miterben vertreten, sehen wir unsere Aufgabe daher zunächst in der Moderation. Eine Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten – allen voran unsere Mandantschaft – zufrieden sind, ist unsere Bestreben. Sollte eine einvernehmliche Erledigung nicht möglich sein, setzen wir Ansprüche unserer Mandanten aber selbstverständlich auch gerichtlich durch.