Infos
Maurer und Kollegen ernennt neue Partnerin zum Jahresbeginn
„WELCOME2023“, als neue Partnerin von Maurer und Kollegen, liebe Katrin Haßlocher!
Zum Beginn des neuen Jahres […]
Altes Thema, aktuelle Entscheidung – Kein Anspruch auf Schlussformel im Arbeitszeugnis
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt:
Arbeitnehmer haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch […]
Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamtes kann teurer werden
Die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter ist erst nach Zustimmung des Integrationsamtes zulässig. Wird eine Kündigung ohne […]
Keine Arbeit wegen verweigerten Corona-Tests – Kein Lohn
Erst vor kurzem hat das Bundesarbeitsgericht entschieden:
Die Durchführung von Corona-Tests im Betrieb kann eine geeignete […]
Können Unternehmen ihre Mitarbeiter*innen auf Grund eines „Lockdowns“ nicht beschäftigen, schulden sie keinen Annahmeverzugslohn
Können Mitarbeiter*innen ohne Anspruch auf Kurzarbeitergeld (z.B. 450-EURO-Jobber) für Zeiten eines staatlich angeordneten „Lockdowns“ Lohn […]
In Italien dürfen nur noch Geimpfte oder Getestete arbeiten
Gerüchte über entsprechende Gesetzesvorhaben gibt es bereits vielerorts. Nun macht Italien den Anfang: Ab dem […]
Die Kündigung schwerbehinderter Mitarbeiter ist erst nach Zustimmung des Integrationsamtes zulässig. Wird eine Kündigung ohne vorherige Zustimmung ausgesprochen, ist sie unwirksam. Soviel ist den meisten Arbeitgebern mittlerweile bekannt.
Unlängst hat das Bundesarbeitsgericht jedoch entschieden, dass die Kündigung eines bekanntermaßen schwerbehinderten Mitarbeiters nicht nur unwirksam ist, sondern auch eine Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung vermuten lässt.
In einem solchen Falle besteht nicht nur das Arbeitsverhältnis fort. Gelingt es dem Arbeitgeber nicht, die Vermutung einer Diskriminierung zu widerlegen, haben die betroffenen Mitarbeiter auch noch Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung.
Arbeitgeber sind also gut beraten, das Vorliegen einer Schwerbehinderung vor Ausspruch einer Kündigung – übrigens auch in Kleinbetrieben – zu prüfen.
Die Kanzlei Maurer – Kollegen aus Mainz berät Sie gerne hinsichtlich sämtlicher Fragen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Arbeitsrechts im Allgemeinen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.