Rechtsanwalt Philipp Kranz im TV-Interview mit Nachrichtensender WELT – Impfung im Arbeitsverhältnis
Fragen zur Impfung im Arbeitsverhältnis waren Gegenstand eines Live-Interviews, welches Herr Philipp Kranz – Fachanwalt für Arbeitsrecht – dem TV-Nachrichtensender WELT am 14.07.2021 gegeben hat:
So können Arbeitgeber*innen ihre Beschäftigten aktuell wohl kaum zur Impfung verpflichten. Eine gesetzliche Grundlage existiert nicht und ob eine arbeitgeberseitige Weisung wirksam und somit zu befolgen wäre, ist in Anbetracht der Schwere des Eingriffs in Persönlichkeitsrecht und körperliche Unversehrtheit unwahrscheinlich.
Dementsprechend dürfte auch eine wirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterlassener Impfung die absolute Ausnahme bleiben. Insbesondere müssten zuvor andere, mildere Maßnahmen wie z.B. Versetzungen ergriffen werden, um das Arbeitsverhältnis auch mit Ungeimpften möglichst aufrecht zu erhalten.
Die Frage nach einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen wie z.B. medizinisches Personal oder Lehrkräfte steht aktuell zwar im Raum. Denkbar wäre etwa eine gesetzliche Regelung vergleichbar dem sog. „Masernschutzgesetz“. Ob eine solche Regelung verfassungsgemäß wäre und somit letztlich Bestand hätte, wäre jedoch sicherlich gerichtlich zu klären. Hier gilt es einige verfassungsrechtliche Hürden zu nehmen.
Das Interview führte Moderatorin Fanny Fee Werther.