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Fachanwalt für Arbeitsrecht – Herr Philipp Kranz

In Anbetracht seiner theoretischen und praktischen Kenntnisse hat die Rechtsanwaltskammer Koblenz Herrn Philipp Kranz gestattet, fortan die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

Hierzu gratuliert das Team von Maurer – Kollegen herzlich.