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VEREINE/STIFTUNGEN

Als erfahrene Berater begleiten wir gemeinnützige und kirchliche Einrichtungen aber auch Familien- und Unternehmensstiftungen in ALLEN Belangen.

Wer eine Stiftung gründet oder unterhält, handelt häufig gemeinnützig und nachhaltig, um Gutes zu bewahren und langfristig zu erhalten. Das Recht, insbesondere das Steuerrecht der Vereine und Stiftungen, ist sehr komplex und bedarf sorgfältiger Abstimmung. In diesem Bereich verfügt MAURER · KOLLEGEN über ein in Jahrzehnten gewachsenes Fachwissen, über große rechtliche und menschliche Erfahrung.

Die Beratung kirchlicher Institutionen gehört zu unserem Spezialgebiet in der Domstadt Mainz.
Dazu gehören Verbände, Organisationen und kirchliche Ordensgemeinschaften, die wir in allen Belangen des Zivilrechts unterstützen, speziell hinsichtlich Vereinsrecht und in steuerrechtlichen Fragen, bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie bei der Vertretung in Außenprüfungen durch die Finanzbehörden.
Das Recht, insbesondere das Steuerrecht der Vereine und Stiftungen, ist sehr komplex und bedarf sorgfältiger Abstimmung. Buchführung und Abschlüsse weisen viele Besonderheiten auf und formelle Vorschriften sind einzuhalten. Bei gemeinnützigen Körperschaften gilt es viele Sonderregelungen zu beachten: Spendenrecht, Sponsoring, Haftung der Vorstände, Nachweispflichten zur Gemeinnützigkeit, notwendige Satzungsänderungen und mehr. Unser umfangreiches Wissen und langjährige Erfahrung in diesem Spezialgebiet, sorgt für passgenaue Lösungen und Durchsetzungsvermögen bei den zuständigen Stellen.

Stiftungen sind bedeutend für die private Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Wichtige Beweggründe zur Errichtung einer Stiftung sind fehlende Nachfolger oder auch gemeinnütziges Engagement. Eine Stiftung stellt sicher, dass der Wille des Stifters zur Verwendung seines Vermögens für einen bestimmten Zeitraum oder für Generationen umgesetzt wird. Eine Stiftung ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mithilfe seines dafür gewidmeten Vermögens unterstützt Sowohl Gründe als auch Zwecke einer Stiftungsgründung können sehr unterschiedlich sein. MAURER · KOLLEGEN hilft Ihnen bei der Ausgestaltung von Stiftungssatzungen, bei Stiftungsgründungen zu Lebzeiten und von Todes wegen, bei Familienstiftungen oder Unternehmensstiftungen.