logo-sub

STEUERBERATUNG / STEUERRECHT

Als Steuerberater und Fachanwälte begleiten wir Ihren wirtschaftlichen UND unternehmerischen Erfolg.

Unser Mainzer Expertenteam berät in betrieblichen und privaten Steuerangelegenheiten sowie betriebswirtschaftlichen Fragen. Wir unterstützen Sie als unabhängige und kompetente Steuerexperten in allen steuerlich und wirtschaftlich relevanten Fragestellungen. Das Beratungsspektrum der Steuerberater und Steueranwälte bei MAURER · KOLLEGEN umfasst insbesondere die klassische Steuerberatung:

Von der Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen über Buchhaltung und Gewinnermittlung bis hin zur betriebswirtschaftlichen Beratung. Darüber hinaus bietet unsere Kanzlei steuerlichen Rechtsschutz bei Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.

Steuern sind Abgaben zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs. Nahezu jeder Bereich des menschlichen oder unternehmerischen Lebens ist heute in irgendeiner Weise steuerrelevant. Ob Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer, ob Erbschaft-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuer, MAURER · KOLLEGEN sind spezialisiert auf komplexe steuerliche Zusammenhänge.

MAURER · KOLLEGEN unterstützt bei der Steuererklärung. Der Finanzverwaltung werden die Daten übergeben, die eine Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Für Steuererklärungen sind vielfältige Gestaltungen möglich, um Steuerlasten zu reduzieren. Fehler bei der Erstellung können kostspielig werden. Mit unseren Fachkenntnissen optimieren wir die steuerliche Situation unserer Mandanten, auch bei Erklärungen in elektronischer Form.

Das Fundament eines optimal funktionierenden Unternehmens ist eine einwandfreie Finanz- und Lohnbuchhaltung. So individuell wie unsere Mandanten, sind die Leistungen, die wir nach ihren Vorgaben und Bedürfnissen zusammenstellen – je nach Anforderungen oder Art der Auswertung. Zum Portfolio von MAURER · KOLLEGEN gehören: Das Erstellen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, individuelle monatliche Auswertungen in Form von betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Kostenstellenauswertungen, Forderungslisten und mehr.

Der Jahresabschluss ist mehr als nur der Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres oder der Buchhaltung. Für die Gesellschafter ist er die erste Informationsquelle über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für die Bank ist er darüber hinaus das Instrument zur Abschätzung der künftigen Entwicklung, der Aussichten des Unternehmens am Markt und die Basis zur Kreditvergabe. Für das Finanzamt ist der Jahresabschluss die Grundlage der Besteuerung. Für den interessierten Leser und Betrachter ist er schlicht die Visitenkarte des Unternehmens. Für MAURER · KOLLEGEN Grund genug, den Jahresabschluss ordnungsgemäß, professionell, aussagekräftig und möglichst schnell bereitzustellen.

Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide oder andere Verwaltungsakte werden eingelegt, um die Rechtmäßigkeit der Verwaltungshandlung zu überprüfen. MAURER · KOLLEGEN vertritt seit Jahrzehnten Mandanten bei Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und Klageverfahren vor den Finanzgerichten sowie beim Bundesfinanzhof.

Schnelles Handeln und eine umfassende Analyse aller Umstände sind bei einer Selbstanzeige unabdingbar. Die Beratung zum Thema Selbstanzeige, deren Erstellung und Verhandlung bei der Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstelle gehört zu den Schwerpunktthemen von
MAURER · KOLLEGEN. Unsere Mandanten profitieren von steuerlichen und strafrechtlichen Kenntnissen sowie jahrzehntelanger Erfahrung. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Kontakte zur
Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstelle, die in Selbstanzeigefällen wertvoll sind.
Steuerberatung Steuerrecht - Maurer • Kollegen