Wichtige Dokumente
Steuerberatung
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge erfolgt meist aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des Inhabers.
Dies wirft neben den wichtigen und oft schwierigen rechtlichen Gesichtspunkten auch erhebliche steuerrechtliche Fragen auf. Vorsorge lässt sich dafür schon im Vorfeld vertraglich treffen - durch sinnvolle letztwillige Verfügungen oder andere frühzeitige Gestaltungsmaßnahmen. Wir beraten gerne beide Seiten bei Unternehmensübertragungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Unser Augenmerk liegt dabei selbstverständlich auch auf dem Bereich des Steuerrechts.
Steuerstrafrecht
Unsere Steuerstrafrechtsexperten bieten qualifizierte Beratung, aber auch die Strafverteidigung vor Gericht.
Der Begriff Steuerstrafrecht umfasst im weitesten Sinne alle Gesetze, die Sanktionen wegen Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Die am weitesten verbreitete Straftat ist die Steuerhinterziehung – also die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung oder das pflichtwidrige Unterlassen einer solchen. Hierbei ergibt sich die Pflichtwidrigkeit der Angaben oder der fehlenden Angaben aus den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts, z. B. des Einkommensteuergesetzes oder des Umsatzsteuergesetzes. Für den qualifizierten Berater sind deshalb Kenntnisse des Strafrechts und des Steuerrechts notwendig.
Steuererklärung
MAURER · KOLLEGEN unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung.
Mit ihr werden der Finanzverwaltung die Daten übergeben, die die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuer ermöglichen. Bei der Erstellung von Steuererklärungen sind vielfältige Gestaltungen möglich, die die Steuerlast reduzieren können. Fehler bei der Erstellung können teuer werden. Aufgrund unserer Fachkenntnisse optimieren wir die steuerliche Situation unserer Mandantschaft und helfen auch bei Erklärungen in elektronischer Form.
Buchhaltung
Zu der Basis eines optimal funktionierenden Unternehmens gehört eine einwandfreie Finanz- und Lohnbuchhaltung.
So individuell wie unsere Mandantschaft sind die Leistungen, die wir nach ihren Vorgaben und Bedürfnissen zusammenstellen – je nach Anforderungen oder Art der Auswertung. Zu unserem Portfolio gehört in diesem Bereich das Erstellen der Lohn- und Finanzbuchhaltung, individuelle monatliche Auswertungen wie betriebswirtschaftliche Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Kostenstellenauswertungen, Forderungslisten etc.
Erbschaftsteuer
Bei der Gestaltung eines Testaments, aber auch für den Erben bei Antritt der Erbschaft, gilt es, die steuerlichen Folgen im Auge zu behalten.
Die Erbschaftsteuer und die weitgehend gleichlaufende Schenkungsteuer knüpfen als Anfallsteuern an den Erwerb des Erben bzw. des Beschenkten an. Dementsprechend lässt sich die Höhe der Steuer maßgeblich durch die Regelung der letztwilligen Verfügung bzw. der geplanten lebzeitigen Vermögensübertragung beeinflussen. Bei Steuersätzen bis zu 30 % auf das übergehende Vermögen gewinnt die steuerliche Optimierung jeder Gestaltung überragende Bedeutung. Im Zusammenspiel von zivilrechtlichen und steuerlichen Regelungen bewährt sich gerade im Bereich der Nachfolgeplanung und -gestaltung die fach- und berufsübergreifende Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Steuerberatung
Wir wollen Ihnen helfen, Ihren wirtschaftlichen und unternehmerischen Erfolg zu sichern.
MAURER · KOLLEGEN unterstützen Sie als multidisziplinäre Kanzlei und als unabhängiger und kompetenter Ratgeber bei allen steuerlich und wirtschaftlich relevanten Fragestellungen. Wir beraten Unternehmen unterschiedlichster Größen, Institutionen und Privatpersonen. Das Beratungsspektrum der steuerlichen Experten von MAURER · KOLLEGEN umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Das Team unserer Steuerexperten betreut Mandanten aber
auch in privaten Vermögensangelegenheiten und betriebswirtschaftlichen Fragen, sowie bei der Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen
Prüfungen.
Gemeinnützigkeitsrecht
Das Recht, insbesondere das Steuerrecht der Vereine und Stiftungen, ist sehr komplex und bedarf sorgfältiger Abstimmung.
Buchführung und Abschlüsse weisen viele Besonderheiten auf und formelle Vorschriften sind einzuhalten. Bei gemeinnützigen Körperschaften sind viele Sonderregelungen zu berücksichtigen: Spendenrecht, Sponsoring, Haftung der Vorstände, Nachweispflichten zur Gemeinnützigkeit, notwendige Satzungsänderungen etc. Mit unserem umfangreichen Wissen und der langjährigen Erfahrung in diesem Spezialgebiet stehen wir Ihnen für passgenaue Lösungen zur Seite und setzen diese bei den zuständigen Stellen für Sie durch.
Jahresabschlüsse
Der Jahresabschluss ist mehr als nur der Abschluss des kaufmännischen Geschäftsjahres oder der Buchhaltung.
Für die Gesellschafter ist er die erste Quelle für Informationen über Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Für die Bank ist er daneben auch Instrument zur Abschätzung der künftigen Entwicklung, der Aussichten des Unternehmens am Markt und daneben die Basis zur Vergabe von Krediten. Für das Finanzamt ist er die Grundlage der Besteuerung. Für den interessierten Leser und Betrachter ist er schlicht die Visitenkarte des Unternehmens. Grund genug, den Jahresabschluss ordnungsgemäß, professionell, aussagekräftig und möglichst schnell bereitzustellen.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht
Wir beraten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeplanung.
Dabei ist es unabhängig, ob Kapital- oder Personengesellschaft, ob kleines oder mittelständisches Unternehmen und unabhängig von der Branche. Unsere Beratung erstreckt sich auf sämtliche Umstrukturierungsfragen wie Formwechsel, Spaltungen und Verschmelzungen ebenso wie auf den Bereich des Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs und auf Übernahmeverfahren.
Gestaltungsberatung
Vor dem Einstieg in die unternehmerische Tätigkeit oder der Veränderung einer bestehenden Struktur steht die Frage nach einer geeigneten Rechtsform, dem rechtlichen Rahmen, den der Mandant seinem Unternehmen oder seiner Unternehmensgruppe geben möchte.
Es steht hier eine Vielzahl verschiedener Möglichkeiten zur Wahl. Es gilt, ganz verschiedene Rechtsgebiete in Einklang zu bringen. Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Handelsrecht etc. müssen mit den Interessen und auch mit der Persönlichkeit des Mandanten in Übereinstimmung gebracht werden und zum gewünschten Erfolg führen. Mit einem Team unterschiedlicher Spezialisten sind wir hier bestens aufgestellt.
Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge erfolgt meist aufgrund des altersbedingten Ausscheidens des Inhabers.
Dies wirft neben den wichtigen und oft schwierigen rechtlichen Gesichtspunkten auch erhebliche steuerrechtliche Fragen auf. Vorsorge lässt sich dafür schon im Vorfeld vertraglich treffen - durch sinnvolle letztwillige Verfügungen oder andere frühzeitige Gestaltungsmaßnahmen. Wir beraten gerne beide Seiten bei Unternehmensübertragungen und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen. Unser Augenmerk liegt dabei selbstverständlich auch auf dem Bereich des Steuerrechts.
Gesellschafterstreitigkeiten
Nach Gründung einer Gesellschaft sind die Gesellschafter durch ihre gemeinsame Tätigkeit aber auch durch den Gesellschaftsvertrag aneinander gebunden und oft voneinander abhängig.
Dies gilt für alle kleineren und mittelständischen Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform.
Meinungsverschiedenheiten und Streit, ob im gesellschaftlichen oder privaten Bereich, gefährden unmittelbar den geschäftlichen Erfolg und sind oft genug Grund für den Niedergang erfolgreicher Unternehmen.
Wir suchen gemeinsam mit den Gesellschaftern nach Lösungen für einen weiteren gemeinsamen Weg für eine einvernehmliche und sinnvolle Trennung, stehen unseren Mandanten aber auch bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht zur Seite.
Familienrecht
Familienrecht
Familienrechtliche Fragestellungen erfordern durch die persönliche Betroffenheit immer etwas mehr an Beratung.
Zum Gebiet des Familienrechtes gehört die vorsorgende Rechtspflege bei Ehebeginn durch Abschluss eines individuellen Ehevertrages. Bei Scheitern der Ehe sind Unterhaltsfragen, Fragen der Zugewinnauseinandersetzung, der Vermögensauseinandersetzung, der Kindessorge und des Umgangsrechtes relevant. Nutzen Sie diese Expertise.
Kindesunterhalt
Die Höhe des Unterhaltes für ein minderjähriges Kind ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Diese wurde letztmalig zum 01.01.2013 geändert. Entscheidend für die Höhe ist zum einen das Alter des Kindes, zum anderen das unterhaltsrechtlich relevante Nettoeinkommen des unterhaltsverpflichteten Elternteils. Bei der Frage, welches Nettoeinkommen unterhaltsrechtlich relevant ist, sind auch individuelle Lebenszuschnitte, etwa vorhandene Schulden oder aber auch sonstige Einkünfte, die über das Erwerbseinkommen hinausgehen, zu beachten. Zu beachten ist weiterhin, dass die Düsseldorfer Tabelle davon ausgeht, dass ein Unterhaltsverpflichteter nur zwei Personen Unterhalt schuldet. Schuldet er mehr Personen Unterhalt, erfolgt eine Rückstufung in die nächstgeringere Unterhaltsgruppe.
Ehegattenunterhalt
Nach der Neufassung des Unterhaltsrechts 2008 bedarf jeder Fall einer individuellen Betrachtung.
Die jetzige Gesetzeslage hat die Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs letztlich erschwert. Ein kinderbetreuender Elternteil kann in jedem Fall für einen Zeitraum von drei Jahren nach der Geburt des Kindes Betreuungsunterhalt fordern. Ein weitergehender Unterhaltsanspruch ist nur dann gegeben, wenn die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Andere Unterhaltstatbestände, etwa die Geltendmachung eines Aufstockungsunterhaltes, sind nur dann berechtigt, wenn das erzielte Einkommen des Unterhaltsberechtigten nicht ausreicht, um den gewohnten eheangemessenen Bedarf zu decken. Ein zeitlich unbefristeter Unterhaltsanspruch ist nur dann gegeben, wenn ein solcher der Billigkeit entspricht und dauerhafte ehebedingte Nachteile zu verzeichnen sind.
Aufgrund der Vielzahl der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen verbieten sich pauschale Lösungsansätze.
Ehescheidung
Ein Scheidungsantrag ist erst dann zulässig, wenn die Eheleute ein Jahr voneinander getrennt leben.
Ist einer der Ehegatten ausgezogen, ist die Feststellung des Trennungszeitpunktes unproblematisch. Problematisch ist dies dann, wenn die Ehegatten noch keine räumliche Trennung vollzogen haben und weiter unter einem Dach leben. Ein familienrechtliches Getrenntleben findet dann statt, wenn es keinerlei Gemeinsamkeiten zwischen den Eheleuten mehr gibt. Hierzu gehören nicht nur die Aufhebung der Geschlechtsgemeinschaft, sondern auch die Aufhebung jedweder gemeinsamen Versorgung. Ein solches Getrenntleben kann nur dann angenommen werden, wenn jeder in seinem eigenen Lebenskreis wirtschaftet, insbesondere es keine gemeinsamen Einkäufe mehr gibt, Versorgungsleistungen, wie etwa das Waschen von Wäsche und Putzen, für den anderen nicht mehr erbracht werden und auch keine gemeinsame Nahrungsaufnahme mehr stattfindet. Die Frage, ob im Einzelfall eine Trennung vorliegt, muss individuell geklärt werden. Ist der Scheidungsantrag zugestellt, endet unter anderem die Teilhabe an den Versorgungsanrechten. Weiter ist der Tag der Zustellung der Scheidungsantragsschrift der Stichtag, der für die Feststellung des Endvermögens in einer Zugewinngemeinschaft relevant ist. Auch hier empfiehlt es sich, den Zeitpunkt des Scheidungsantrages sorgfältig zu wählen.
Zugewinn
Wenn Ehegatten keinen Ehevertrag geschlossen haben, gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Die Zugewinngemeinschaft will sicherstellen, dass der in der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögenszuwachs hälftig und damit gerecht ausgeglichen wird. Es muss für jeden Ehegatten getrennt und gesondert festgestellt werden, über welche Vermögenswerte er am Tag der Eheschließung verfügte, am Tag der Trennung sowie am Tag der Zustellung der Scheidungsantragsschrift. Übersteigt das Vermögen am Tag der Zustellung der Scheidungsantragsschrift (Endvermögen) das Vermögen, das am Tag der Eheschließung (Anfangsvermögen) vorhanden war, so ist ein Zugewinn erzielt worden. Derjenige, der einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte hiervon in bar, fällig am Tag der Rechtskraft der Ehescheidung, ausgleichen. Dem Anfangsvermögen sind Schenkungen, Erbschaften oder aber Zuwendungen im Wege der vorweggenommenen Erfolge hinzuzuschlagen, vgl. § 1374 Abs. 2 BGB. Die Aufstellung der jeweiligen Vermögenssituationen erfordert größte Sorgfalt und ist oft mit Beweisschwierigkeiten verbunden.
Erbrecht
Testamentgestaltung
Das Testament ist eine einseitige, formbedürftige, jederzeit widerrufbare Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen.
Ohne ein solches Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die eigenen Vorstellungen auch nach dem Tode umgesetzt werden, ist es sinnvoll, noch zu Lebzeiten erbrechtliche Regelungen zu treffen. Je komplexer die Vermögensstruktur oder die Familienverhältnisse, desto schwieriger wird eine letztwillige Verfügung, da nicht selten auch das Familienrecht, das Gesellschaftsrecht und insbesondere das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht zu beachten und miteinander in Einklang zu bringen sind.
Erbschaftsteuer
Bei der Gestaltung eines Testaments, aber auch für den Erben bei Antritt der Erbschaft, gilt es, die steuerlichen Folgen im Auge zu behalten.
Die Erbschaftsteuer und die weitgehend gleichlaufende Schenkungsteuer knüpfen als Anfallsteuern an den Erwerb des Erben bzw. des Beschenkten an. Dementsprechend lässt sich die Höhe der Steuer maßgeblich durch die Regelung der letztwilligen Verfügung bzw. der geplanten lebzeitigen Vermögensübertragung beeinflussen. Bei Steuersätzen bis zu 30 % auf das übergehende Vermögen gewinnt die steuerliche Optimierung jeder Gestaltung überragende Bedeutung. Im Zusammenspiel von zivilrechtlichen und steuerlichen Regelungen bewährt sich gerade im Bereich der Nachfolgeplanung und -gestaltung die fach- und berufsübergreifende Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern.
Streitige Erbauseinandersetzungen
Leider kommt es nach dem Tod eines Menschen immer wieder zum Streit unter den Erben.
Meist liegt das an einem fehlenden oder fehlerhaften Testament, häufig aber auch an der Missgunst oder dem Neid eine im Testament nicht Bedachten.
Gerade Erbstreitigkeiten werden oft sehr emotional geführt und können ganze Familien unwiederbringlich zerstören.
Zunächst prüfen wir deshalb, ob es einen Weg zu einer einvernehmlichen Regelung gibt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, muss der Anspruch unseres Mandanten gerichtlich durchgesetzt werden. Hierbei spielen das Prozessrecht, die Prozesstaktik und die Beweisführung eine große Rolle. Unsere Anwälte verfügen in diesem Bereich über jahrzehntelange Erfahrung.
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten seit vielen Jahren Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Dabei sind wir grundsätzlich bestrebt, einvernehmliche Lösungen zwischen allen Beteiligten herbeizuführen. Dies umso mehr, als es sich beim Arbeitsrecht um eine häufig emotionsgeladene Materie handelt und Streitigkeiten Zeit und damit Geld kosten. Sollte eine Verständigung jedoch nicht möglich sein, setzen wir uns kompetent und entschlossen für die Interessen unserer Mandantschaft ein und vertreten diese selbstverständlich auch gerichtlich in sämtlichen Instanzen.
Unsere Mandanten profitieren hierbei davon, dass wir die Blickwinkel aller Beteiligten und deren jeweilige Strategien kennen und unser Handeln danach ausrichten können.
Kündigung/ Kündigungsschutz
Bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich gerade für Arbeitnehmer um ein einschneidendes Erlebnis.In der Regel bedroht die Kündigung die wirtschaftliche Existenz der Arbeitnehmer und deren Familien.
Wir zeigen Arbeitnehmern daher Möglichkeiten auf, sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen (Kündigungsschutzklage etc.), das Arbeitsverhältnis zu erhalten oder zumindest eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten. Umgekehrt sehen Arbeitgeber sich mit einer fast unüberschaubaren Anzahl an Regelungen und einer äußerst rigiden Rechtsprechung in Bezug auf die Entlassung von Mitarbeitern konfrontiert. Gerade für den juristischen Laien ist es nahezu unmöglich, die Wirksamkeit einer Kündigung im Vorfeld einzuschätzen. Häufig scheitern Kündigungen zudem an der unterlassenen oder fehlerhaften Einbeziehung von Betriebsrat, Personalrat oder Integrationsamt oder an der Versäumung von Ausschlussfristen. Wir beraten daher Arbeitgeber hinsichtlich der Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Kündigung (Schriftform, Kündigungsfrist, Kündigungsgrund uvm.) und zeigen gegebenenfalls alternative Wege auf, sich von einem Mitarbeiter zu trennen.
Befristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse sind wegen der strengen Kündigungsvoraussetzungen für Arbeitgeber überaus interessant. An eine wirksame Befristung werden allerdings hohe Anforderungen gestellt.
Dies gilt sowohl für die sachgrundlose Befristung, als auch für die Befristung mit Sachgrund (z.B. Projektarbeit, Elternzeit- oder Krankheitsvertretung, Erprobung). Werden die rechtlichen Voraussetzungen missachtet, besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, welches nur unter den üblichen, strengen Voraussetzungen – insbesondere denen einer Kündigung – beendet werden kann. Wir unterstützen Arbeitgeber beim Abschluss befristeter Verträge. Hierbei prüfen wir im Vorfeld die Zulässigkeit der Befristung und achten – soweit erforderlich - auf die Dokumentation des Befristungsgrundes sowie die Einhaltung der erforderlichen Form.
Arbeitsverträge/ Aufhebungsverträge
Die Rechtsprechung zum Thema Arbeitsvertrag ist ständig in Bewegung. Kaum ein Bereich des Arbeitsrechts unterliegt einer derart steten Entwicklung und Veränderung.
Dies betrifft z.B. Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Ausschlussfristen, Direktions-/Weisungsrecht, Überstunden und deren Vergütung, Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Zielvereinbarungen und etliche mehr.
Die Bedeutung eines „guten“ Arbeitsvertrages wird allerdings regelmäßig unterschätzt, da dieser nur im Streitfall – zumeist nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses – auf die Probe gestellt wird. Häufig erweisen sich Formulierungen – etwa in Musterverträgen aus dem Internet – dann als unzulässig. Dies geht in aller Regel zu Lasten des Arbeitgebers und führt nicht selten zu teils erheblichen Zahlungsansprüchen des Arbeitnehmers (z.B. Überstundenvergütung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen). Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Formulierung von Arbeitsverträgen, die sowohl deren Interessen und der Situation im Unternehmen gerecht werden, als auch der aktuellen Rechtsprechung – bezogen auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses – entsprechen.
Selbstverständlich prüfen wir Arbeitsverträge aber auch auf Wunsch des Arbeitnehmers und ermitteln, ob dieser möglicherweise Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen kann.
Auch die Gestaltung von Aufhebungsverträgen zwecks Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei legen wir Wert auf eine umfassende, vollständige und endgültige Klärung sämtlicher Streitpunkte (Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Abfindung, Resturlaub uvm.) und eine „saubere“ Trennung.
Urlaub
Muss dem Urlaubsantrag des Arbeitnehmers stattgegeben werden? Wie viele Tage Urlaub stehen dem Mitarbeiter noch zu? Muss Resturlaub aus Vorjahren noch gewährt werden?
Unter welchen Voraussetzungen ist Urlaub abzugelten und welche Vergütungsbestandteile fließen in die Berechnung des Urlaubsentgelts mit ein? Das Thema Urlaub bewegt wie kaum ein anderes. Nicht selten entbrennt schon während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Streit über Urlaubsfragen und ein zuvor gutes Arbeitsklima wird belastet.
Um dem vorzubeugen, beraten wir Arbeitgeber schon vor Abschluss des Arbeitsvertrags bzgl. der klaren und verständlichen Formulierung von Urlaubsregelungen. Sollten sich Differenzen dennoch nicht vermeiden lassen, prüfen wir sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer bestehende Urlaubsansprüche und wirken auf eine Lösung hin, die den Interessen aller Beteiligten gerecht wird.
Arbeitszeit/ Überstunden
Das Arbeitszeitgesetz macht klare Vorgaben in Bezug auf die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit, einzuhaltende Ruhezeiten, Pausen, Sonntags- und Feiertagsarbeit etc.
Zudem enthalten Arbeitsverträge in aller Regel eindeutige Vereinbarungen zur geschuldeten Arbeitszeit und deren Verteilung. Dennoch werden in kaum einem anderen Land der Welt so viele Überstunden geleistet, wie in Deutschland. Dies nicht selten unter Verstoß gegen gesetzliche Vorgaben und vertragliche Vereinbarungen. Stressbedingte Erkrankungen („Burnout“) nehmen hierdurch rapide zu. Auseinandersetzungen über die Leistung und Vergütung von Überstunden sind an der Tagesordnung. Den meisten Arbeitgebern sind zudem die Risiken im Falle einer Prüfung durch die Gewerbeaufsicht nicht bewusst.
Wir beraten Arbeitnehmer in Bezug auf Ihre Pflicht zur Leistung von Überstunden, das Recht zur Ablehnung von Überstunden und Ansprüche auf Vergütung von Überstunden.
Arbeitgeber unterstützen wir bei der Formulierung von Arbeitszeit- und Überstundenregelungen und bei der Verteidigung gegen unberechtigte Vergütungsforderungen. Auch beraten wir regelmäßig hinsichtlich der Installierung von flexiblen Arbeitszeitmodellen (v.a. Gleitzeit) und der Vermeidung von Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz.
Prüfungsbereich
Wirtschaftsprüfung
Mit dem objektiven Urteil externer Prüfer machen Sie Ihre Rechnungslegung verlässlich.
Fremdkapitalgeber, Geschäftspartner und andere Entscheidungsträger - sie alle erwarten verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens. Mit einer Wirtschaftsprüfung prüft man das Finanzgebaren eines Unternehmens, sie ist der Vergleich des Ist- mit einem Soll-Zustand. In der Praxis erfolgt dies durch eine Überprüfung der Buchhaltung, Bilanzierung und Bewertung auf formale und sachliche Korrektheit.
Kirchliche Institutionen
Die Beratung kirchlicher Institutionen gehört zu unserem Spezialgebiet in der Domstadt Mainz.
Dazu gehören Verbände, Organisationen und kirchliche Ordensgemeinschaften, die wir in allen Belangen des Zivilrechts unterstützen – speziell hinsichtlich des Vereinsrechts und in steuerrechtlichen Fragen, bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie bei der Vertretung in Außenprüfungen durch die Finanzbehörden.
Sonderprüfungen
Selbstverständlich führen wir alle für Sie erforderlichen Prüfungen gemeinsam mit Ihnen durch.
Anders als die Jahresabschlussprüfungen fallen die sogenannten Sonderprüfungen zeitlich unregelmäßig oder einmalig an und werden anlassabhängig vorgenommen. Diese Prüfungen sind teils gesetzlich vorgeschrieben (z. B. Gründungsprüfung bei Aktiengesellschaften, MaBV-Prüfung), teils freiwillig (z. B. Sanierungsprüfungen). Unser Prüfungsteam mit Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und ausgebildetem Fachpersonal erledigt zuverlässig Sonderprüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung, dem Umwandlungsgesetz, Sachgründungs- und Nachgründungsprüfungen, Mittelverwendungsprüfungen nach dem Stiftungsrecht, Sonderprüfungen für den „Grünen Punkt“ und andere mögliche freiwillige Sonderprüfungen.
Allgemeine juristische Beratung
Selbstanzeige
Schnelles Handeln und eine umfassende Analyse aller Umstände sind bei einer Selbstanzeige unabdingbar.
Seit der Gründung der Kanzlei gehört die Beratung zum Thema Selbstanzeige, deren Erstellung sowie deren Verhandlung bei der Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstelle zu den Schwerpunktthemen von MAURER · KOLLEGEN. Sie profitieren dabei nicht nur von den steuerlichen und strafrechtlichen Kenntnissen und der jahrzehntelangen Erfahrung unserer Mitarbeiter, sondern auch von über viele Jahre entstandenen Kontakten zur Steuerfahndungs-, Bußgeld- und Strafsachenstelle, die bei Erstellung und Abarbeitung von Selbstanzeigefällen immer wertvoll sind. Neben den steuer- und strafrechtlichen Fakten sind für uns bei der Beratung zum Thema Selbstanzeige aber auch immer die persönlichen Umstände der Mandanten maßgebend.
Stiftungsrecht
Stiftungen sind bedeutend bei der privaten Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge.
Wichtige Beweggründe zur Errichtung einer Stiftung sind fehlende Nachfolger oder auch gemeinnütziges Engagement. Eine Stiftung stellt sicher, dass der Wille des Stifters zur Verwendung seines Vermögens für einen bestimmten Zeitraum oder für Generationen umgesetzt wird. Eine Stiftung ist eine mit Rechtsfähigkeit ausgestattete Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mithilfe seines dafür gewidmeten Vermögens unterstützen soll. Sowohl Gründe als auch die Zwecke einer Stiftungsgründung können sehr unterschiedlich sein. Wir helfen Ihnen bei der Ausgestaltung von Stiftungssatzungen, bei Stiftungsgründungen zu Lebzeiten und von Todes wegen, bei Familienstiftungen oder Unternehmensstiftungen.
Prozessrecht
Häufig müssen Ansprüche trotz rechtlicher Begründung gerichtlich durchgesetzt werden.
Dabei spielt das Prozessrecht, insbesondere Fragen der Prozesstaktik und der Beweisführung, eine große Rolle. Gerade die Aufbereitung eines anstehenden Prozessstoffes und die strategische Vorbereitung eines Prozesses erfordern Sachkunde, Weitblick und jahrelange Prozesserfahrung. Nutzen Sie unsere Kompetenz und langjährige Erfahrung.
Forderungsmanagement
Für ein gesundes Unternehmen ist Liquidität notwendig, Forderungsausfälle sollten vermieden werden.
Wir helfen Ihnen, innerbetriebliche Abläufe zu optimieren und die Buchhaltung, den Mahnlauf und die außergerichtliche Geltendmachung der Forderungen effektiv zu gestalten. Sollte es zu gerichtlichen Verfahren kommen, unterstützen wir Sie bis zum erfolgreichen Abschluss und vermeiden überflüssige Kosten. Die Kanzlei MAURER · KOLLEGEN bietet Ihnen eine Betreuung von der Rechnungstellung bis zum Zahlungseingang.
Baurecht
Die Kanzlei MAURER • KOLLEGEN hat sich auf den Bereich des privaten Baurechts spezialisiert.
Wir sind Ansprechpartner insbesondere für Werkvertragsrecht, Bauvertragsrecht, Architektenrecht, VOB und Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wir helfen Ihnen bei auftretenden Rechtsproblemen in den Bereichen Entwickeln, Planen, Bauen und Finanzieren und unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsmanagement.
Arbeitnehmerüberlassung
Leiharbeit, Personalleasing und Zeitarbeit haben hier ihre gesetzliche Grundlage.
Diese Themen nehmen im Bereich des Arbeitsmarktrechts einen immer breiteren Raum ein. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. MAURER • KOLLEGEN vertreten im klassischen Dreiecksverhältnis insbesondere den Verleiher/Arbeitgeber und den Entleiher/Kunden.