13.06.2014, Heike Engel-Veith
Zur Grenze der Änderung eines Steuerbescheides zu Lasten des Steuerpflichtigen
Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.07.2013 entschieden, dass das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid nicht zu Ungunsten des Klägers unter Berücksichtigung höherer Betriebseinnahmen ändern darf, wenn bereits der Steuererklärung Unterlagen beigefügt waren, aus denen die Höhe der Betriebseinnahmen ersichtlich war.