07.03.2014, Heike Engel-Veith
Kein Investitionsabzugsbetrag bei späterer 1%-Regelung
Es spricht gegen die für einen Investitionsabzugsbetrag erforderliche fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines Fahrzeugs, wenn nach der späteren Anschaffung des Fahrzeugs dessen private Nutzung vom Steuerpflichtigen nach der 1%-Regelung besteuert wird und somit nach der BFH-Rechtsprechung von einem Privatanteil von 20 bis 25 % auszugehen ist (FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.6.2013 - 2 K 1191/12).