25.09.2014, Heike Engel-Veith
Erfassung von Ausgleichzahlungen zwischen ehemaligen Eheleuten (FG)
Fließen zwischen ehemaligen Eheleuten zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs Ausgleichszahlungen, sind diese Zahlungen beim Empfänger steuerlich nicht zu erfassen. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (FG Hessen, Urteil v. 8.7.2014 - 11 K 1432/11; Revision anhängig).