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GESELLSCHAFTSRECHT

Mit unserem Fachanwalt für Gesellschaftsrecht begleiten wir ALLE Etappen Ihrer unternehmerischen Entwicklung.

Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen befasst, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks gegründet werden. Neben der Grundform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gibt es eine Vielzahl verschiedener Gesellschaftsformen, die sich je nach Bedarf rechtlich und steuerlich optimal einsetzen lassen.

Wir beraten in allen Phasen unternehmerischen Handelns: Von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeplanung. Dabei ist es gleichgültig, ob Kapital- oder Personengesellschaft, ob GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH oder AG, ob kleines oder mittelständisches Unternehmen und unabhängig von der Branche. Unsere Beratung erstreckt sich auf sämtliche Umstrukturierungsfragen von Formwechsel über Spaltungen und Verschmelzungen bis hin zum Unternehmenskauf oder –verkauf und auf Übernahmeverfahren.

Nach Gründung einer Gesellschaft sind die Gesellschafter durch ihre gemeinsame Tätigkeit aber auch durch den Gesellschaftsvertrag gebunden und oft voneinander abhängig.
Dies gilt aber auch für mittelgroße und große Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform.

Meinungsverschiedenheiten und Streit, ob im gesellschaftlichen oder privaten Bereich, gefährden unmittelbar den geschäftlichen Erfolg und sind oft genug Grund für den Niedergang erfolgreicher Unternehmen. Gemeinsam mit den Gesellschaftern sucht MAURER · KOLLEGEN nach Lösungen für den weiteren gemeinsamen Weg oder eine einvernehmliche und sinnvolle Trennung. Wir stehen unseren Mandanten aber auch bei streitigen Auseinandersetzungen vor Gericht zur Seite.

Transaktionen im Unternehmensbereich unterliegen heute komplizierten, fachübergreifenden Regelungen im Steuer-, Gesellschafts-, Arbeits- und allgemeinen Zivilrecht. Ob Zusammenschlüsse, Unternehmenskauf oder- verkauf, ob Kooperationen, Übernahmen oder Spin-offs.
MAURER · KOLLEGEN hat die Expertise, um in allen Bereichen kompetent und erfahren zu beraten.
Die Unternehmensnachfolge erfolgt meist aufgrund altersbedingten Ausscheidens des Inhabers.
Das wirft neben wichtigen und komplexen rechtlichen Gesichtspunkten auch steuerrechtliche Fragen auf. Vorsorge lässt sich durch sinnvolle letztwillige Verfügungen oder andere frühzeitige Gestaltungsmaßnahmen schon im Vorfeld vertraglich regeln. Wir beraten beide Seiten bei Unternehmensübertragungen und erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten maßgeschneiderte Lösungen. Das Augenmerk von MAURER · KOLLEGEN liegt dabei selbstverständlich auch auf dem Steuerrecht.
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